Im zweiten Jahr des unständigen Dienstes im Anschluss an die Fortbildungsberatung findet ein PE-Gespräch mit Ihrem Dienstvorgesetzten statt. Durch die Terminierung in der Mitte der unständigen Zeit bekommt dieses Gespräch den Charakter einer Art Zwischenbilanz Ihres Berufsanfangs. Gleichzeitig kann es dazu dienen, sowohl Vereinbarungen für Entwicklungsschritte in der verbleibenden Zeit zu vereinbaren als auch das Procedere der Beurteilung zu besprechen. Gegebenenfalls können weitere PE-Gespräche folgen.
Weitere PE-Maßnahmen sind zum Beispiel Supervision, Coaching, Geistliche Begleitung oder Mentoring. Die Bedingungen dafür finden Sie auf der jeweiligen Seite im Bildungsportal:
Darüber hinaus sind Sie dazu eingeladen, auch an Ihrem Dienstort oder im Kirchenbezirk selbst die Initiative zu ergreifen und sich alleine oder in Gruppen eine geeignete Fortbildung oder „PE-Maßnahme“ zu organisieren. Selbst organisierte Fortbildungen und PE-Maßnahmen können auch vom Oberkirchenrat unter bestimmten Bedingungen bezuschusst werden (E-Mail: Fort-Weiterbildung@elk-wue.de).