FEA Verordnung

Die Fortbildung in den ersten Amtsjahren im Pfarrdienst (FEA)

1. vertieft die bisher erworbene theologische Kompetenz und befördert
    insbesondere die theologische Reflexion der mit dem jeweiligen
    Dienstauftrag gegebenen Anforderungen,

2. achtet auf Fragen und Formen des geistlichen Lebens,

3. vergewissert die Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrem mit der Ordination
    übertragenen Auftrag,

4. unterstützt sie in der Entwicklung einer eigenen Fortbildungsperspektive
    und in der Einübung in ein selbstgesteuertes lebenslanges Lernen,

5. berücksichtigt einen ressourcenorientierten Umgang mit Stärken und 
    Schwächen,

6. beachtet inhaltlich in besonderer Weise die Bereiche Führen und Leiten
    sowie Diakonie und

7. fördert die Nachhaltigkeit von Fortbildung.

Die FEA erstreckt sich über die ersten fünf Amtsjahre im Pfarrberuf beziehungsweise bis einschließlich dem 2. Jahr im ständigen Pfarrdienst.

 

Die FEA beinhaltet folgende Pflichtelemente:

  • Ordinationsvorbereitungstage
  • Kollegiale Beratungsgruppen
  • 1. Fortbildungsberatung

 

In der FEA-Zeit besteht ein Anspruch auf 10 Tage Fortbildungsurlaub pro Jahr. Bei der Gestaltung der individuellen Fortbildung unterstützt das Startgespräch, die Fortbildungsberatung und die jährlichen PE-Gespräche. Die besuchten Fortbildungen werden im Online-Bogen dokumentiert.

 
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