Beurteilung und Ständigwerden

Beurteilung und Ständigwerden

Nach einer positiven Schlussbeurteilung im Vorbereitungsdienst und der bestandenen 2. theologischen Dienstprüfung schließt sich für die Vikarinnen und Vikare jeweils zum 1. März oder 1. September eines Jahres der unständige Dienst im Pfarramt (uDiPf) an. Dieser dauert in der Regel drei Jahre und ist eine Zeit weiterer, vertiefender Berufserfahrung und der Bewährung. Nach zwei Jahren uDiPf wird dem Oberkirchenrat (OKR) eine Beurteilung durch Dekan und Schuldekan vorgelegt (Downloadlink für den Beurteilungsbogen s.u.). Sie orientiert sich an den sog. fünf Grundkompetenzen. Sofern die Eignung für den ständigen Dienst im Pfarramt festgestellt werden kann, wird den Unständigen mittgeteilt, dass nach 2 ½ Jahren ihre Bewerbungen auf freie Pfarrstellen vom OKR entgegen genommen werden. Bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens und zum „Ständigwerden“ auf der ersten eigenen Pfarrstelle vergeht dann i.d.R. noch einmal ½ Jahr, sodass drei Jahre im uDiPf schnell um sind.

 
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