Bildung, Fort- und Weiterbildung für den Pfarrdienst

Bildung, Fort- und Weiterbildung für den Pfarrdienst Evangelischer Oberkirchenrat Württemberg
 

Allgemeine Hinweise, Teilnahmebedingungen

Fortbildung als Angebot und Verpflichtung

„Pfarrerinnen und Pfarrer sind berechtigt und verpflichtet, die für ihren Dienst erforderliche Kompetenz durch Teilnahme an Maßnahmen der Personalentwicklung und regelmäßige Fortbildung fortzuentwickeln“ (§ 55 Absatz 1 Pfarrdienstgesetz der EKD). Rechtliche Regelungen fördern die Fortbildung im Zusammenhang der Entwicklung von beruflicher Situation und Person (§ 55 Pfarrdienstgesetz der EKD; Personalentwicklungsverordnung) und stellen den nötigen Freiraum für Fortbildung sicher (Nr. 3 und 11.2 Urlaubs- und Stellvertretungsordnung). Neben Fortbildungen in Form von Seminaren werden andere Formen der Beratung und Förderung angeboten wie ein Kontaktstudium, Seelsorge an Seelsorgenden, Geistliche Begleitung, Kollegiale Beratung, Supervision, Coaching, Mentoring oder das Angebot des Hauses Respiratio. Der Großteil der Kosten für die in diesem Programm angebotenen Fortbildungen wird aus landeskirchlichen Haushaltsmitteln getragen.


Planung einer Fortbildung

Sprechen Sie geplante Fortbildungen bitte mit Ihrem Dekan/Ihrer Dekanin und Ihrem Schuldekan/Ihrer Schuldekanin ab und informieren Sie bei längeren Fortbildungen frühzeitig auch den Kirchengemeinderat. Bitte machen Sie auf dem digitalen Anmeldeformular die nötigen Angaben zu Ihrer Vertretung in Gemeinde und Religionsunterricht. In Distrikt und Kirchenbezirk empfehlen wir, mittel- und längerfristig die individuelle und die regionale Fortbildung gemeinsam zu planen.



Tagungsurlaub

Für Fortbildungen können Pfarrerinnen und Pfarrer jährlich bis zu 10 Tage Tagungsurlaub in Anspruch nehmen (vgl. Nr. 3 Urlaubs- und Stellvertretungsordnung).


Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA)

Pfarrerinnen und Pfarrer in den ersten Amtsjahren sind in besonderer Weise eingeladen, an Fortbildungen teilzunehmen. Rechte und Pflichten regelt die Verordnung über die Fortbildung in den ersten Amtsjahren im Pfarrdienst vom 15.11.2011. Es gelten die Regeln für den ständigen Pfarrdienst. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Fortbildungsberatung und kollegialer Beratung verpflichtend. Es werden besondere „FEA-Tage“ angeboten. Die Verordnung über die FEA und alle weiteren Informationen finden Sie unter www.fea-kirche.de.


Kosten, Eigenbeteiligung und Zuschüsse

Pfarrerinnen und Pfarrern im aktiven Pfarrdienst der Evangelischen Landeskirche in Württemberg entstehen seit 2014 für die Teilnahme an zahlreichen Kursen, die in diesem Programm aufgelistet sind, keine Kosten. Die Kosten für die Teilnahme an diesen Kursen, für Übernachtung und Verpflegung und für An- und Abreise werden vom Oberkirchenrat getragen, eine Eigenbeteiligung entfällt – soweit es bei den einzelnen Kursen im Bildungsportal angegeben ist. Nach Abschluss des Kurses legen Pfarrerinnen und Pfarrer im aktiven landeskirchlichen Dienst eine Reisekostenabrechnung vor und fügen die Anmeldebestätigung als Ersatz für die erteilte Dienstreisegenehmigung bei. Das Antragsformular für die Reisekostenabrechnung ist unter www.service.elk-wue.de/arbeitshilfen/formulare/rubrik/dienstreisen eingestellt und kann online ausgefüllt werden (Formular 810 E PC Reisekostenabrechnung). Sofern die Kursteilnehmenden unentgeltlich Übernachtungen oder Verpflegung erhalten und somit in den Genuss eines geldwerten Vorteils kommen, muss im Rahmen der Reisekostenabrechnung überprüft werden, ob dieser steuerpflichtig ist. Die Steuerpflicht hängt von der Dauer der Dienstreise ab. Bitte tragen Sie deshalb im Reisekostenantrag die unentgeltlich erhaltenen Mahlzeiten sowie Beginn und Endes Ihrer Dienstreise ein. Die Überprüfung der Steuerpflicht erfolgt durch den OKR.

Einige Kurse sind von den im voranstehenden Absatz  formulierten Regelungen ausgenommen. Für diese Kurse wird den Teilnehmenden eine Eigenbeteiligung in Rechnung gestellt. Die Fahrtkosten müssen in der Regel bei Kursen, die außerhalb der Ev. Landeskirche in Württemberg stattfinden, selbst getragen werden. Es gelten die Angaben, die im Bildungsportal zu dem jeweiligen Kurs beim Stichwort „Kosten“ gemacht werden.

Kursteilnehmer, die nicht im aktiven Pfarrdienst der Evangelischen Landeskirche in Württemberg stehen, müssen für die tatsächlichen Kosten eines Kurses aufkommen bzw. können bei ihrem Anstellungsträger einen Zuschuss beantragen. Diese Kosten sind im Bildungsportal beim Stichwort „Kosten“ angegeben. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns!

 

Fort- und Weiterbildungen anderer Veranstalter

Auch die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung eines anderen Veranstalters innerhalb oder außerhalb der Ev. Landeskirche in Württemberg kann beantragt werden. Gibt es dafür in diesem Programm kein Äquivalent und wird der Antrag im dienstlichen Interesse befürwortet, so gewährt der Oberkirchenrat dafür in der Regel im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss von bis zur Hälfte der Kosten für die Kursteilnahme, jedoch höchstens 300 Euro pro Person und Jahr. Die Fahrtkosten sind in diesem Fall selbst zu tragen.
Anträge müssen frühzeitig vor Kursbeginn auf dem Dienstweg gestellt werden; dem formlosen Antrag sind aussagekräftige Informationen über die beantragte Fortbildung beizufügen (i.d.R. die Kursausschreibung).

Zuschussfähig sind freiwillige Fortbildungsmaßnahmen ab Gesamtkosten von 80 € für Teilnahme, Unterkunft und Verpflegung.


Referat Aus-, Fort- und Weiterbildung und Prüfungsamt Pfarrdienst | Juli 2022

Anmeldung

Die Anmeldung für Kurse, die im Fortbildungsheft aufgeführt sind, erfolgt auf dem digitalen Dienstweg, sofern nicht anders angegeben.
Für den Fall, dass Sie den digitalen Dienstweg nicht nutzen können, finden Sie das Anmeldeformular zum Ausfüllen auch hier.

Erst nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie, sofern eine Teilnahme möglich ist, ein Genehmigungsschreiben per Mail. Bitte fragen Sie nicht vorher nach, da erst dann klar ist, ob die Veranstaltung stattfinden kann. Bitte bewahren Sie diese Anmeldebestätigung auf; sie muss der Reisekostenabrechnung anstelle einer Dienstreisegenehmigung beigefügt werden!

Sollte ein Kurs, zu dem Sie sich angemeldet haben, schon belegt sein, informieren wir Sie darüber so schnell wie möglich. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist an. So können Sie dazu beitragen, dass Kurse nicht abgesagt werden müssen!

Anmeldungen für Fort- oder Weiterbildungen eines anderen Veranstalters erfolgen formlos auf dem schriftlichen Dienstweg an:

Evangelischer Oberkirchenrat
Referat Fort- und Weiterbildung und Prüfungsamt Pfarrdienst
Postfach 10 13 42
70012 Stuttgart
E-Mail: Fort-Weiterbildung@elk-wue.de
Fax: 0711 2149-9568

 

Abmeldung und Ausfallgebühr
Bei kurzfristiger Abmeldung benachrichtigen Sie bitte nicht nur die Kursleitung und das Tagungshaus, sondern unbedingt auch uns im Oberkirchenrat (Adresse siehe oben)! Sollte eine Abmeldung nach dem Anmeldeschluss zu einer Fortbildung notwendig werden, stellt der Oberkirchenrat die vom Tagungshaus geltend gemachte Ausfallgebühr und bis zu 50 % der Kurskosten in Rechnung. Hiervon wird abgesehen, wenn der/die Kursteilnehmer/in erkrankt ist und ein ärztliches Attest vorlegt.


Bildungsportal
Alle Angaben zu Kursen des Fortbildungs-Programms der Ev. Landeskirche in Württemberg finden Sie immer aktuell im Bildungsportal unter www.bildungsportal-kirche.de/bildungsanbieter/fort-und-weiterbildung-fuer-den-pfarrdienst.html

 
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