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Zugangsvoraussetzungen
Zur Aufnahme in den "Pfarramtlichen Hilfsdienst" können von ihren Anstellungsträgern kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgeschlagen werden,
- die für den Pfarrdienst besonders geeignet erscheinen,
- die an der Evang. Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg oder an einer anderen von der Landeskirche anerkannten AusbiIdungsstätte (nach Aufbauausbildung und zweiter Dienstprüfung) ausgebildet wurden,
- mindestens 5 Jahre als Diakon oder Diakonin im Dienst der Evangelischen Landeskirche in Württemberg oder in einer mit ihr verbundenen Einrichtung tätig waren,
- das 49. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Über die Aufnahme in das Zulassungsverfahren entscheidet das Kollegium des Evang. Oberkirchenrats. Ihm liegt die Empfehlung einer Aufnahmekommission zugrunde, die mit den Vorgeschlagenen ein Gespräch geführt hat. Das Verfahren besteht aus je einem begutachteten Predigtgottesdienst, einer religionspädagogischen Einheit und einem Kolloquium zu einem theologischen Thema oder Buch.