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Die Ordnung der FEA

Die Fortbildung in den ersten Amtsjahren im Pfarrdienst (FEA)

  1. vertieft die bisher erworbene theologische Kompetenz und befördert insbesondere die theologische Reflexion der mit dem jeweiligen Dienstauftrag gegebenen Anforderungen,
  2. achtet auf Fragen und Formen des geistlichen Lebens,
  3. vergewissert die Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrem mit der Ordination übertragenen Auftrag,
  4. unterstützt sie in der Entwicklung einer eigenen Fortbildungsperspektive und in der Einübung in ein selbstgesteuertes lebenslanges Lernen,
  5. berücksichtigt einen ressourcenorientierten Umgang mit Stärken und Schwächen,
  6. beachtet inhaltlich in besonderer Weise die Bereiche Führen und Leiten sowie Diakonie und
  7. fördert die Nachhaltigkeit von Fortbildung.

Die FEA erstreckt sich über die ersten fünf Amtsjahre im Pfarrberuf bzw. bis einschließlich dem 2. Jahr im ständigen Pfarrdienst.

Die FEA beinhaltet folgende Pflichtelemente:

  • Ordinationsvorbereitungstage
  • Kollegiale Beratungsgruppen
  • 1. Fortbildungsberatung

In der FEA-Zeit besteht ein Anspruch auf 10 Tage Fortbildungsurlaub pro Jahr. Bei der Gestaltung der individuellen Fortbildung unterstützt das Startgespräch, die Fortbildungsberatung und die jährlichen PE-Gespräche. Die besuchten Fortbildungen werden im Online-Bogen dokumentiert.

Downloads:

FEA-Verordnung

Schaubild FEA-Verordnung

 Weitere Informationen

Die Fortbildung in den ersten Amtsjahren im Pfarrdienst (FEA)


 

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