Die Fortbildung in den ersten Amtsjahren im Pfarrdienst (FEA)
- vertieft die bisher erworbene theologische Kompetenz und befördert insbesondere die theologische Reflexion der mit dem jeweiligen Dienstauftrag gegebenen Anforderungen,
- achtet auf Fragen und Formen des geistlichen Lebens,
- vergewissert die Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrem mit der Ordination übertragenen Auftrag,
- unterstützt sie in der Entwicklung einer eigenen Fortbildungsperspektive und in der Einübung in ein selbstgesteuertes lebenslanges Lernen,
- berücksichtigt einen ressourcenorientierten Umgang mit Stärken und Schwächen,
- beachtet inhaltlich in besonderer Weise die Bereiche Führen und Leiten sowie Diakonie und
- fördert die Nachhaltigkeit von Fortbildung.
Die FEA erstreckt sich über die ersten fünf Amtsjahre im Pfarrberuf bzw. bis einschließlich dem 2. Jahr im ständigen Pfarrdienst.
Die FEA beinhaltet folgende Pflichtelemente:
- Ordinationsvorbereitungstage
- Kollegiale Beratungsgruppen
- 1. Fortbildungsberatung
In der FEA-Zeit besteht ein Anspruch auf 10 Tage Fortbildungsurlaub pro Jahr. Bei der Gestaltung der individuellen Fortbildung unterstützt das Startgespräch, die Fortbildungsberatung und die jährlichen PE-Gespräche. Die besuchten Fortbildungen werden im Online-Bogen dokumentiert.
Downloads:
FEA-Verordnung
Schaubild FEA-Verordnung
Weitere Informationen
Die Fortbildung in den ersten Amtsjahren im Pfarrdienst (FEA)