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Auskunft und Kontakt

Auskunft zu Fort- und Weiterbildungen für den Pfarrdienst

Evangelischer Oberkirchenrat
- Fort- und Weiterbildung -
Gänsheidestraße 4
70184 Stuttgart
Tel.: 0711 - 2149-568
Fax: 0711 - 2149-9568
E-Mail: fort-weiterbildung@dont-want-spam.elk-wue.de
Internet: www.service.elk-wue.de/referat3.2

Sekretariat

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

 

Allgemeine Hinweise

Fortbildung als Angebot und Verpflichtung

  • Rechtliche Regelungen fördern die Fortbildung im Zusammenhang der Entwicklung von beruflicher Situation und Person (§ 2 Abs. 2 Personalentwicklungsverordnung), stellen den nötigen Freiraum für Fortbildung sicher (Nr. 3 und 11.2 Urlaubs- und Stellvertretungsordnung) und verpflichten sogar zur eigenen Fortbildung (§ 17 Württ. Pfarrergesetz). Der Großteil der Kosten für die in diesem Programm angebotenen Fortbildungen wird aus Haushaltsmitteln getragen. Wer keine Fortbildung in Anspruch nimmt, lässt auch zeitliche und finanzielle Ressourcen verfallen.
  • Fortbildungen sollen vor allem dazu beitragen, die erworbene theologische Kompetenz zu erhalten, den Anforderungen des besonderen Dienstauftrags gut und gerne nachkommen zu können, verän-derte Bedingungen der Arbeitsfelder im Pfarrdienst wahrnehmen und darauf reagieren zu können, sich neuere instrumentelle Hilfen anzueignen und nicht zuletzt: die persönliche Motivation und Lust am Beruf zu beleben. Organisatoren, Leiterinnen und Referenten bemühen sich nach Kräften, dass die Fortbildungen den gewünschten Gewinn bringen und Lust machen, auch wenn sicher nicht jede Teilnehmern und jeder Teilnehmer aus jeder Fortbildung gleich viel mitnimmt. Wir freuen uns über kritische Bewertungen ebenso wie über Vorschläge für alternative Fortbildungsangebote.
  • Neben Fortbildungen in Form von Seminaren und einem Bezug auf die verschiedenen Arbeitsfelder im Pfarramt enthält dieses Programm eine Reihe von Angeboten individueller Beratung und Förderung wie Seelsorge an Seelsorgenden, Geistliche Begleitung, Supervision, Coaching, Mentoring oder, im Falle besonderer beruflicher oder persönlicher Belastung, das Angebot des Hauses Respiratio. Vergleichen Sie dazu den hinteren Teil des Heftes.



Planung einer Fortbildung

  • Sprechen Sie geplante Fortbildungen bitte mit Dekanin und Schuldekan ab und informieren Sie bei längeren Fortbildungen frühzeitig auch den Kirchengemeinderat. Bitte machen Sie auf dem Anmeldeformular die nötigen Angaben zu Ihrer Vertretung in Gemeinde und Religionsunterricht. In Distrikt und Kirchenbezirk empfehlen wir, mittel- und längerfristig die individuelle und die regionale Fortbildung gemeinsam zu planen.



Tagungsurlaub

  • Pfarrerinnen und Pfarrer können jährlich mehrere Studienkurse besuchen und dafür Tagungsurlaub von bis zu 10 Tagen in Anspruch nehmen (vgl. Nr. 3 Urlaubs- und Stellvertretungsordnung).



Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA)



Kosten und Zuschüsse - Eigenbeteiligung*

  • Die Eigenbeteiligung an den Kurs- und Aufenthaltskosten beträgt in der Regel 10,00 Euro (ohne Übernachtung) oder 20,00 Euro pro Tag (mit Übernachtung). Für einzelne, besonders aufwändige Kurse oder Kurse in Kooperation mit anderen Organisationen müssen wir einen höheren Beitrag verlangen. Bei der Kursbeschreibung sind meistens in getrennten Rubriken die tatsächlichen "Kosten" und die Höhe der "Eigenbeteiligung*" angegeben. Beachten Sie bitte, dass die Angaben zur Eigenbeteiligung* für Pfarrerinnen und Pfarrer angegeben werden, deren Anstellungsträgerin die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist und die nicht in einer Einrichtung arbeiten, in der besondere Fortbildungsrichtlinien gelten oder die eigene Budgetmittel für Fortbildungen vorhält. Alle anderen Interessenten müssen für die tatsächlichen Kosten aufkommen, oder bei ihrem Anstellungsträger eine Erstattung beantragen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns!
  • Nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme wird der Betrag den Teilnehmenden in Rechnung gestellt. Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie uns über das Anmeldeformular eine Einzugs-ermächtigung erteilen.
  • Fahrtkosten müssen in der Regel selbst getragen werden. Sie können nur bei dienstlich angeordneten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise erstattet werden.
  • Wird eine Fortbildung bei einem anderen Anbieter beantragt, für die es in diesem Programm kein Äquivalent gibt, und wird sie als Fortbildung im dienstlichen Interesse genehmigt, so kann der Oberkirchenrat einen Zuschuss von bis zur Hälfte der Kosten und höchstens 200,00 Euro pro Jahr gewähren.



Anmeldung

  • Bitte beachten Sie:
    Eine Absprache mit der Dekanin/dem Dekan und der Schuldekanin/dem Schuldekan zu einem Fortbildungskurs ist unbedingt nötig!

  • Das Formular für Ihre Anmeldung finden Sie hier. Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung auf dem Dienstweg (Dekan/in und Schuldekan/in) an den
    Evangelischen Oberkirchenrat
    Gänsheidestraße 4
    70184 Stuttgart
    Tel. 0711 2149-568 oder -364
    Fax 0711 2149-9568
  • Wo ausdrücklich angegeben, adressieren Sie Ihre Anmeldung unmittelbar an die Einrichtung, die die Fortbildung anbietet. Bei jeder Kursbeschreibung ist der Adressat der Anmeldung angegeben.
  • Nach Eingang der Anmeldung senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Erhalten Sie keine Bestätigung, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Kurz vor Kursbeginn erhalten Sie von uns nochmals eine ausführliche Kursbestätigung.
  • Sollte ein Kurs, zu dem Sie sich angemeldet haben, schon belegt sein, informieren wir Sie so schnell wie möglich.
  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Das erspart Ihnen und uns Unannehmlichkeiten!



Abmeldung
Bei kurzfristiger Abmeldung benachrichtigen Sie bitte nicht nur die Kursleitung und das Tagungshaus, sondern unbedingt auch uns im Oberkirchenrat! Die Bearbeitungsgebühr/Stornierung beträgt 10 % der Kurskosten, mindestens 8,00 Euro pro Kurs. Sollte eine Abmeldung nach dem Anmeldeschluss zu einer Fortbildung notwendig werden, kann der Oberkirchenrat bis zu 50 % der Kurskosten in Rechnung stellen.



 

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