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|| Home > Bildungsanbieter & Tagungshäuser > Evangelischer Oberkirchenrat > Fort- und Weiterbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer > Anmelde- u. Geschäftsbedingungen

Anfragen und Anmeldungen richten Sie in der Regel auf dem Dienstweg an den
Evangelischen Oberkirchenrat
Gänsheidestraße 4
70184 Stuttgart
Tel.: 0711 - 2149-5 68
Fax: 0711 - 2149-95 68
Bitte beachten Sie:
Eine Absprache mit der Dekanin/dem Dekan und der Schuldekanin/dem Schuldekan zu einem Fortbildungskurs ist unbedingt nötig!
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Der Kirchengemeinderat sollte ebenfalls informiert werden. Bitte versäumen Sie auch nicht, auf dem Anmeldeformular (PDF; 12 KB) anzugeben, wie die dienstliche Vertretung, einschließlich des Religionsunterrichts, geregelt ist. Sicher ist es sinnvoll, wenn alle Fortbildungsmaßnahmen frühzeitig in den Pfarrkonventen und in den Dienstbesprechungen beraten werden. Wir empfehlen ebenfalls, in den Kirchenbezirken mittelfristige und langfristige Planungen sowohl für die individuelle als auch für die regionale Fortbildung zu entwickeln.
Pro Jahr können Pfarrerinnen und Pfarrer mehrere Studienkurse besuchen – die Gesamtzahl der Tage für Fortbildungen darf – abgesehen von Langkursen – jedoch nicht 10 Tage überschreiten.

Unmittelbar nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigungskarte. Falls dies nicht der Fall sein sollte, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Sollte ein Kurs, zu dem Sie sich angemeldet haben, schon belegt sein, so informieren wir Sie schnellstmöglich, damit Sie gegebenenfalls anders planen können.
Kurz vor Kursbeginn erhalten Sie von uns eine Kursbestätigung. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an.
Die Eigenbeteiligung an den Kurs- und Aufenthaltskosten beträgt in der Regel 20 EUR pro Tag.
Einzelne finanziell besonders aufwändige Kurse verlangen einen höheren Beitrag als die oben genannten 20 EUR pro Tag. Ohne diese Gebühr wäre der Kurs nicht möglich. Schon im Voraus danke für Ihr Verständnis!
Die Höhe der Eigenbeteiligung ist jeweils in der Kursbeschreibung angegeben und wird auf der Zulassung zum Kurs ebenfalls ausgedruckt. Nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme wird der Betrag den Teilnehmenden in Rechnung gestellt.
Bei der Fahrtkostenregelung haben sich seit 1. Juli 1994 Änderungen ergeben:
In Anwendung dieser Rechtslage können nur noch Fahrtkosten zu dienstlich angeordneten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise erstattet werden. Da unserer Landeskirche den größten Teil der Kosten abzüglich der Eigenbeteiligung bei den unter 2. und 3. genannten Veranstaltungen übernimmt, werden die Fahrtkosten anlässlich dieser Maßnahme nicht mehr erstattet.

Auskunft zu Fort- und Weiterbildungen und Supervision
Evangelischer Oberkirchenrat
- Fort- und Weiterbildung -
Gänsheidestraße 4
70184 Stuttgart
Tel.: 0711 - 2149-568
Fax: 0711 - 2149-9568
E-Mail: fort-weiterbildung@elk-wue.de
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr