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In ihrer Arbeit bezeugen sie die in Jesus Christus sichtbar gewordene Liebe Gottes. Sie helfen damit Menschen durch Wort und Tat, ihr Leben aus Gottes Hand anzunehmen und zu erfüllen.
Sie sind beauftragt, durch Hilfeleistung an Einzelnen und Gruppen materielle, leibliche, seelische und geistliche Not abzuwenden oder zu mildern; sie gehen dabei auch den Ursachen der Not nach.
In der Jugend- und Bildungsarbeit der Kirche und im Religionsunterricht machen sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Evangelium bekannt.
Im Rahmen ihres Auftrags beteiligen sie sich am kirchlichen Dienst der Verkündigung und Seelsorge.
Um diese Aufgaben kompetent erfüllen zu können, absolvieren sie eine Ausbildung an einer von der Landeskirche anerkannten Ausbildungsstätte. Dazu gehören die Evang. Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg (Regelausbildung), verschiedene diakonisch-missionarische Ausbildungsstätten oder ein abgeschlossenes Studium im theologisch - religionspädagogischen oder diakonisch-sozialpädagogischen Fachbereich an einer Evang. Fachhochschule.
Für den Bereich Pflegediakonie bieten das Diakoniewerk Schwäbisch Hall und die Stiftung Karlshöhe eine berufsbegleitende Ausbildung an.
Nach der Ausbildung bzw. Aufbauausbildung, werden sie in das Amt der Diakonin oder des Diakons durch die Landeskirche berufen.
In der Regel sind sie beim Kirchenbezirk, der Landeskirche oder bei den Diakonischen Einrichtungen angestellt und werden dort von Ehrenamtlichen und/oder Hauptamtlichen, die für die Dienst- und Fachaufsicht zuständig sind, in ihrer Arbeit begleitet. Sie sind selbstständig für einzelne Aufgabenfelder zuständig und vertiefen ihre berufliche Kompetenz durch die jeweilige fachliche und geistlich-theologische Fortbildung.
Darüber hinaus werden sie in besonderer Weise von den Gemeinschaften im Diakonenamt begleitet. Dies sind freiwillige Zusammenschlüsse von Diakonen und Diakoninnen mit dem Auftrag der geistlichen, fachlichen und persönlichen Förderung der ins Diakonenamt Berufenen. Die Gemeinschaften verstehen sich als Dienst-, Glaubens- und Interessensgemeinschaften.